www.topfbedeckung.de
Nr. 132 / 2011
Kann man ein
vollständig eingestürztes Dach
undicht nennen?
Oder einen explodierten
Dampfdruckkochtopf
einen Luftbefeuchter?
Also:
zumindest könnte man.
Man muss den entsprechenden
Gegenstand nur vorher
der Atomaufsicht unterstellen.
Dann geht quasi alles.
12. Mai 2011
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