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www.lottoverbot.de
Nr. 058 / 2011
“Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel-,
Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen,
die, so wörtlich, Spieleinsätze riskieren
und die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen,
insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind,
zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts.”
Das wusste ich schon ein paar Tage
vor der Veröffentlichung ,
aber als Person, die
“in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen”
steht, darf ich das sicherlich
schon im Februar
auf meiner website zitieren.
Man sollte doch den Koffer für’s
Arbeitslager rechtzeitig bereit stellen.
25. Februar 2011
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