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Nr. 216 / 2010
Völlig unterschätzte Kategorie das.
Was nämlich die Heiukosten angeht,
die ja im Falle chronischen
Versagens am Arbeitsmarkt
die Allgemeinheit tragen muss,
ist die Höhe ein echter
Kostenfaktor.
Da besteht Regulierungsbedarf,
sag’ ich mal.
Raumhöhen unter 1.50 Meter sind
billig zu heizen
und üben ungemein:
den gebückten Gang nämlich.
Dann wird’s auch was
mit dem Arbeitgeber!
4. August 2010
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